Aktuelle Ereignisse zeigen, dass kurzfristige finanzielle Erfolge kurz gedacht sind. Nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich aus: für Umwelt und Gesellschaft, für das eigene Image und für die Vermeidung unternehmerischer Risiken. Die Vereinten Nationen und das Pariser Abkommen haben globale Leitplanken für den Wandel zur nachhaltigen Wirtschaft definiert. Leitplanken, an denen kein Weg vorbeiführt, wenn wir dauerhaft unseren Wohlstand sichern wollen. Der Wandel bringt viele, neue Chancen mit für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Wohlstand, für Sicherheit und gesellschaftliche Stabilität und für eine intakte Umwelt. Die Finanzindustrie spielt dabei eine zentrale Rolle.
Die EU-Kommission hat Anfang 2018 den Aktionsplan Financing Sustainable Growth auf Basis des Pariser Klimaabkommens und der UN-Agenda 2030 vorgelegt. Ziel des Aktionsplans ist es, Investments in den Umbau einer nachhaltigen Wirtschaft zu lenken. So soll Nachhaltigkeit stärker in das Risikomanagement integriert werden, nachhaltige Finanzprodukte sollen transparent werden.
Auch an den Finanzmärkten verschieben sich die Präferenzen der Anleger weiter in Richtung nachhaltiger Produkte. Nachhaltigkeitskriterien für Umwelt-, Social- und Governance (ESG-Kriterien) beeinflussen zunehmend die Risiken, die Erträge und den Wert von Investitionen. Nachhaltiges Wirtschaften sowie das Management von Nachhaltigkeitsrisiken gehören zu einer erfolgreichen Geschäftsstrategie.
Ein wichtiger Baustein des EU-Aktionsplans ist ein Klassifikationssystem, das Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert. Diese sogenannte Taxonomie definiert Nachhaltigkeitsanforderungen an ökonomische Aktivitäten und Investments. Die Pflicht zur Offenlegung auf allen Finanzprodukt- und Unternehmensebenen vergrößert die Transparenz. 2019 harmonisierte die SFDR-Verordnung (Sustainability-related disclosures in the financial services sector) diese Offenlegungsvorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Die Verordnung gibt nun vor, welche Nachhaltigkeitsrisiken und welche nachteiligen Auswirkungen in den Prozessen genannt werden müssen. Sie legt ebenfalls fest, welche Informationen im Detail über die Finanzprodukte zur Verfügung stehen müssen. Die Anwendung der SFDR-Verordnung erfolgt in zwei Stufen in 2021 und 2022. Der Entwurf der Taxonomie-Verordnung wurde am 15. April 2020 vom EU-Rat angenommen und mittlerweile vom EU-Parlament bewilligt. Weitere Initiativen befinden sich in Planung.
Die ESG-Kriterien müssen also zukünftig in die gesamte Prozesskette für Investitionsentscheidungen und Finanzberatung integriert werden. Damit kommt auf Banken und Finanzinstitute eine Menge Arbeit zu, da in vielen Bereichen Anpassungen notwendig sind. Sustainable Finance wird zu einem regulatorischen Querschnittsthema, mit dem sich die Banken nun ganzheitlich befassen müssen: von der Geschäfts- und Risikostrategie über die Zusammensetzung des Kunden- und Anlageportfolios bis hin zu Prozessen und IT-Systemen wird ESG zeitnah für alle Bereiche wichtig. Die BaFin hat bereits angekündigt, spätestens ab 2021 zu prüfen, ob die Banken bei Investitions- und Geschäftsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.
Wir analysieren die Anforderungen, die sich im Kontext von Sustainable Finance auf Ihre Prozess- und IT-Landschaft auswirken. Und wir entwickeln auch die passende Lösung für Sie.
Optimalerweise verknüpfen Sie Nachhaltigkeit mit Ihren bestehenden GRC-Domänen. Wir unterstützen Sie hierbei und implementieren eine Plattform für die ganzheitliche Steuerung von Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen.
Das Management steht nun vor der Aufgabe, Nachhaltigkeitsrisiken transparent und quantifizierbar zu machen. Zusätzlich muss die Einhaltung von Leitlinien und regulatorischen Anforderungen immer wieder nachgewiesen werden. Die Governance als sogenannte 2nd Line of Defense schafft den Rahmen für ein effizientes Wertbeitrags-, Risiko- und Compliance-Management.
Das Management von Nachhaltigkeitsrisiken muss als integrativer Bestandteil des bestehenden Three-Lines-of-Defense-Modells verstanden werden. Die 2nd Line of Defense (Governance) wird um einen unternehmensspezifischen Rahmen für das Nachhaltigkeitsmanagement ergänzt. Auf diese Weise werden nicht nur Teilbereiche abgedeckt, sondern das Thema Nachhaltigkeit kann umfassend und unternehmensweit, einheitlich und effizient gesteuert werden.
Minimieren Sie mit dem Three-Lines-of-Defense-Modell Risiken
Unser Anspruch ist, das Thema Sustainable Finance – insbesondere das Management von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Transparenz und Offenlegung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken – ganzheitlich und effizient in Ihrem Unternehmen operativ zu verankern. Dafür nutzen wir einen praxiserprobten integrierten Lösungsansatz und können auf die Erfahrung aus vielen Umsetzungsprojekten zurückgreifen.
Hendrik Kurz
Geschäftsfeldleiter
Banking
Fon: +49 6122 9176 0