NIS-2-Gesetz: Mit Sicherheit Regulatorik erfüllen.

Das NIS-2-Gesetz ist seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft. Ziel ist es, ein europaweit hohes und verbindliches Niveau der Cybersicherheit zu etablieren. Für Unternehmen – und insbesondere Geschäftsführung – bedeutet das: mehr Verantwortung, klar definierte Pflichten und deutlich höhere Anforderungen an Governance, Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen. Richtig umgesetzt wird NIS-2 zum effizienten Hebel für nachhaltige Cybersicherheit. Setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit uns effizient, praxisnah und angemessen um. Wer ist betroffen?

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NIS-2-Umsetzungsgesetz: Schutz und Sicherheit für Ihr digitales Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie betrifft viele Unternehmen in der europäischen Union. Im Falle der Nichterfüllung der geforderten Informationssicherheitsanforderungen haftet die Geschäftsleitung der Unternehmen und Organisationen. In Deutschland wird NIS-2 im Umsetzungsgesetz für die NIS-2-Richtlinie vom 05.12.2025 geregelt.

Aber Achtung: Auch kleinere Unternehmen, deren Tätigkeit im Falle eines Ausfalls Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung hat, Systemrisiken birgt oder grenzüberschreitende Auswirkungen aufweist, sind von den Vorschriften betroffen.

NIS-2 soll das Sicherheitsniveau in den Mitgliedstaaten harmonisieren und verbessern. Mit den strengeren Anforderungen werden kritische Infrastrukturen und digitale Dienste in der gesamten Europäischen Union gestärkt.

Ihr Vorteil mit syracom: NIS-2-Umsetzungsstärke

effizient und reaktionsschnell

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integriert und alles aus einer Hand

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partnerschaftlich und nachhaltig

Was NIS-2 konkret fordert – und wie wir Sie unterstützen

Die NIS-2-Richtlinie verlangt von Unternehmen weit mehr als nur IT-Sicherheitsmaßnahmen. Gefordert ist ein systematischer, risikobasierter Ansatz zur Stärkung der Cybersicherheit – technisch, organisatorisch und strategisch. Dazu gehören ein funktionierendes Notfallmanagement, Awareness Trainings und Mitarbeiterschulungen, klare Meldewege bei Sicherheitsvorfällen, sichere Systemarchitekturen, Identitäts- und Zugriffsmanagement sowie Maßnahmen zur Absicherung der Lieferkette. Kurz: Unternehmen müssen ihre digitale Resilienz auf ein neues Niveau heben – unabhängig davon, ob die nationale Gesetzgebung bereits greift. Unser Beratungsangebot deckt diese Anforderungen komplett ab.

Erfüllen Sie bereits Ihre NIS-2-Anforderungen?

Kostenlose Beratung

Unsere Leistungen – Ihr Vorsprung: Das NIS-2 rundum Paket.

GAP-Analyse

Wir identifizieren Schwachstellen ihrer IT-Security und erstellen einen Abgleich zum NIS-2-Umsetzungsgesetz. Sie erhalten einen Überblick über die Bereiche Ihres Unternehmens in denen Anpassungen erforderlich sind.

Umsetzung in Teilbereichen oder unternehmensweit

Basierend auf der GAP-Analyse erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, unterstützen Sie beim Schließen vorhandener Lücken und stellen die NIS-2-Konformität sicher. Auf Wunsch übernehmen wir Aufgaben auch vollständig.

Beratung und Zusammenarbeit

Gemäß NIS-2-Umsetzungsgesetz müssen Unternehmen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und halten Sie und Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Schulungen auf dem aktuellen Stand ist.

Anforderungen, die sich aus der NIS-2-Richtlinie ergeben

Mit einer Liste an strengen Anforderungen sollen kritische Infrastrukturen und digitale Dienste in der gesamten Europäischen Union gestärkt. Die Richtlinie fordert unter anderem:

  • Konzepte für die Risikoanalyse
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Aufrechterhaltung des Betriebs
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von Systemen, Komponenten und Prozessen
  • Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
  • Schulungen in Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik
  • Konzepte und Prozesse für den Einsatz von kryptographischen Verfahren
  • Access Management
  • Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung

NIS-2 erfordert eine Reihe an Sicherheitsmaßnahmen. Wir beraten Sie gezielt.

Phishing Awareness Training

  • Schulung der Mitarbeiter
  • Vermeidung von Verlust oder Schaden durch individuelle Fehler
  • Bewusstsein schaffen, hohe Sicherheit vor Social Engineering

Notfallmanagement

  • Analyse der aktuellen Prozesse
  • Verbesserung der technischen Voraussetzungen
  • Einführung und Übung von Maßnahme Plänen

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Informationssicherheit

  • Analyse der Informationssicherheit
  • Entwurf von Verbesserungsmaßnahmen
  • Technische Implementierung von Sicherheitskomponenten

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Automatisierte Pentests

  • Analyse der Sicherheitsstrukturen
  • Interpretation der Ergebnisse
  • Erstellung von Handlungsempfehlungen

Social Engineering

  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Mitarbeiterschulungen
  • Simulation von Angriffen

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IT-Auslagerungsmanagement

  • Evaluierung von IT-Auslagerungen
  • Analyse bestehender Verträge
  • Risikobewertung der aktuellen Situation

Identitäts- und Berechtigungsmanagement

  • Konzipierung und Implementierung von Berechtigungsstrategien
  • Verwaltung von Zugriffsrechten

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Interesse geweckt?

Sprechen Sie uns an.

Tino Müller

Experte für NIS-2-Umsetzung

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