Das NIS-2-Gesetz ist seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft. Ziel ist es, ein europaweit hohes und verbindliches Niveau der Cybersicherheit zu etablieren. Für Unternehmen – und insbesondere Geschäftsführung – bedeutet das: mehr Verantwortung, klar definierte Pflichten und deutlich höhere Anforderungen an Governance, Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen. Richtig umgesetzt wird NIS-2 zum effizienten Hebel für nachhaltige Cybersicherheit. Setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit uns effizient, praxisnah und angemessen um. Wer ist betroffen?
Mehr erfahren!
Die NIS-2-Richtlinie betrifft viele Unternehmen in der europäischen Union. Im Falle der Nichterfüllung der geforderten Informationssicherheitsanforderungen haftet die Geschäftsleitung der Unternehmen und Organisationen. In Deutschland wird NIS-2 im Umsetzungsgesetz für die NIS-2-Richtlinie vom 05.12.2025 geregelt.
Aber Achtung: Auch kleinere Unternehmen, deren Tätigkeit im Falle eines Ausfalls Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung hat, Systemrisiken birgt oder grenzüberschreitende Auswirkungen aufweist, sind von den Vorschriften betroffen.
NIS-2 soll das Sicherheitsniveau in den Mitgliedstaaten harmonisieren und verbessern. Mit den strengeren Anforderungen werden kritische Infrastrukturen und digitale Dienste in der gesamten Europäischen Union gestärkt.
effizient und reaktionsschnell
zielgerichtet und praxiserprobt
integriert und alles aus einer Hand
kundenindividuell und lösungsorientiert
partnerschaftlich und nachhaltig
Die NIS-2-Richtlinie verlangt von Unternehmen weit mehr als nur IT-Sicherheitsmaßnahmen. Gefordert ist ein systematischer, risikobasierter Ansatz zur Stärkung der Cybersicherheit – technisch, organisatorisch und strategisch. Dazu gehören ein funktionierendes Notfallmanagement, Awareness Trainings und Mitarbeiterschulungen, klare Meldewege bei Sicherheitsvorfällen, sichere Systemarchitekturen, Identitäts- und Zugriffsmanagement sowie Maßnahmen zur Absicherung der Lieferkette. Kurz: Unternehmen müssen ihre digitale Resilienz auf ein neues Niveau heben – unabhängig davon, ob die nationale Gesetzgebung bereits greift. Unser Beratungsangebot deckt diese Anforderungen komplett ab.
Erfüllen Sie bereits Ihre NIS-2-Anforderungen?
Wir identifizieren Schwachstellen ihrer IT-Security und erstellen einen Abgleich zum NIS-2-Umsetzungsgesetz. Sie erhalten einen Überblick über die Bereiche Ihres Unternehmens in denen Anpassungen erforderlich sind.
Basierend auf der GAP-Analyse erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, unterstützen Sie beim Schließen vorhandener Lücken und stellen die NIS-2-Konformität sicher. Auf Wunsch übernehmen wir Aufgaben auch vollständig.
Gemäß NIS-2-Umsetzungsgesetz müssen Unternehmen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und halten Sie und Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Schulungen auf dem aktuellen Stand ist.
Mit einer Liste an strengen Anforderungen sollen kritische Infrastrukturen und digitale Dienste in der gesamten Europäischen Union gestärkt. Die Richtlinie fordert unter anderem:

Tino Müller
Experte für NIS-2-Umsetzung

Tino Müller
Experte für NIS-2-Umsetzung