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Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, in ihren Lieferketten Menschenrechts- oder Umweltrechtsverletzungen zu minimieren. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz drohen hohe Geldstrafen und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Im Event-Archiv stellen wir Ihnen zurückliegende Veranstaltungen zur Verfügung. zum Archiv