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Konsolidierung von TARGET2 und T2S – die Zeit läuft (ab?)

05.Jul.2019 Financial Services
Konsolidierung von TARGET2 und T2S – die Zeit läuft (ab?)

Das Eurosystem arbeitet derzeit an einer Verfeinerung der Meilensteinplanung für die TARGET2-T2S-Konsolidierung. In der uns vorliegenden Entwurfsfassung sind demnach 9 zusätzliche Meilensteine vorgesehen. Für jedes der mit Meilensteinen unterlegten Etappenziele ist der Beginn und die Komplettierung des jeweiligen Etappenzieles zu melden. Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass der verfeinerte Meilensteinplan zeitnah veröffentlicht wird. Die Meilensteinplanung wird im Anschluss auf der Homepage der Deutschen Bundesbank publiziert: (https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/weiterentwicklung-der-marktinfrastruktur/target2-t2s-konsolidierung). Diese Planung wurde auf europäischer Ebene bereits mit den dort vertretenen Marktteilnehmern besprochen und von ihnen unterstützt.

Der Community Readiness Fragebogen – ein Dokument von immenser Bedeutung

Im Dezember 2018 kontaktierte die Deutsche Bundesbank "nur" die 13 größten und damit als kritisch angesehenen Banken. Diese mussten eine Rückmeldung zum aktuellen Stand der Planung geben.
Fragen wie: "Wurde der Projektumfang definiert?" "Wurde das Budget beantragt?" oder auch "Wurde die Auswirkungsanalyse gestartet?" mussten beantwortet werden.

Anfang April 2019 wurden auch alle anderen betroffenen Teilnehmer des deutschen Marktes um Rückmeldung gebeten. Jedes Kreditinstitut musste gegenüber der Deutschen Bundesbank eine Person als "Ansprechperson für die TARGET2/T2S-Konsolidierung benennen, in deren Verantwortung die Abgabe des Reportings liegt. Unterschätzen sollte man die das Monitoring nicht. Gerät ein Kreditinstitut in Verzug und erreicht einen Meilenstein nicht, ist dies im Fragebogen anzugeben und so an die Deutsche Bundesbank zurückzumelden (Status gelb oder rot).

Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur solche Institute, die "zum Zeitpunkt der Einführung der T2/T2S-Konsolidierung keinerlei Konten für die TARGET Services oder Nebensysteme bei der Deutschen Bundesbank eröffnen/unterhalten und nicht (mehr) direkt an geldpolitischen Operationen des Eurosystems über die Deutsche Bundesbank teilnehmen können."

So ist der genaue Wortlaut der Deutschen Bundesbank. Das wäre gleichbedeutend damit, dass man keinen eigenen TARGET-Zugang mehr unterhält.
Beim nächsten Meilenstein geht es darum, zu bestätigen, dass die interne Impact Analysis abgeschlossen wurde (der Start dieser Analyse war bereits im April zu bestätigen). 
Ein kleiner Auszug aus den sich im Projekt ergebenden Fragestellungen zeigt jedoch eines ganz deutlich: diese Fragen haben es in sich.

Bleiben die bisherigen in TARGET2 unterhaltenen Kontonummern bestehen? Welche neuen Konten sind einzurichten? Wie erfolgt die Liquiditätsbewirtschaftung der neuen Konten?

  • Die Kontenstruktur muss jede Bank individuell festlegen. Mindestens ein neues "Main Cash Account (MCA)" muss eingerichtet werden, über das geldpolitische Transaktionen erfolgen. Besicherte Kreditlinien werden mit diesem Konto verknüpft. Aus diesem Konto erfolgt dann auch die Liquiditätsbereitstellung für den neuen TARGET Service, für T2S und TIPS.

Wie erfolgt künftig die Mindestreservehaltung?

  • Diese Funktion liegt im zentralen Liquiditätsmanagement (CLM). Dieses Tool wird im Rahmen der Konsolidierung implementiert. Schön, dass es dafür ein Tool gibt bzw. geben wird. Die dazugehörigen Anpassungen der Prozesse (sowohl operativ, als auch technisch) sind wiederum Aufgabenstellungen an die einzelnen Institute.

Welcher Zugang zu TARGET2 soll zukünftig genutzt werden?

  • Der in TARGET2 angebotene internetbasierte Zugang wird mit der T2/T2S-Konsolidierung eingestellt. Für die technische Kommunikation zwischen Teilnehmern und den künftigen TARGET Services ist in Zukunft ein Netzwerkdienstleister zwingend erforderlich.

Welchen Netzwerkdienstleister kann ich künftig nutzen?

  • Das Eurosystem hatte Ende Januar 2019 die Ausschreibung für die Vergabe für Netzwerkdienstleistungen zur Anbindung an den Eurosystem Single Market Infrastructure Gateway (ESMIG) gestartet. Mit ESMIG soll ab November 2021 schrittweise ein einheitlicher Zugang zu den TARGET-Services (T2, TIPS und T2S) sowie dem Eurosystem Collateral Management System (ECMS) bereitgestellt werden.
  • Am 08. April informierte die EZB über eine Pressemitteilung darüber, dass die beiden Netzwerkdienstleister (Network Service Providers, NSPs) SIA-COLT und SWIFT im Rahmen dieses Tenderverfahrens Gebote abgegeben haben (https://www.ecb.europa.eu/paym/intro/news/html/ecb.mipnews190408.en.html). Diese werden nun vom Eurosystem beurteilt.

Die potentiellen Netzwerkdienstleister sind also bekannt. Jetzt haben die Institute bis Juli 2020 Zeit, Angebote der Dienstleister einzuholen und die notwendigen Verträge zu schließen. Das Vergleichen von Angeboten und die Aushandlung von Verträgen dauert jedoch auch seine Zeit. Auch hier ist demnach Eile geboten. Dabei muss jedes Institut für sich prüfen, welche der Dienste der EZB genutzt werden. Davon hängt es ab, welche Änderungen im Einzelnen erforderlich sind (neues Gateway, Connector Software für die Signaturen der Nachrichten an das ESMIG etc.).

Die von der EZB als final avisierte Version 2.0 der Funktionsbeschreibungen wurde auf der Homepage der EZB zur Verfügung gestellt. Es ist allerdings schon eine neue Version für einen späteren Zeitpunkt mit kleineren Ergänzungen vorgesehen. Dies ist bei dieser Projektgröße nicht überraschend, allerdings ist es für die Projekte in den Häusern nicht günstig (moving target).

Bei der Umsetzung der einzelnen ISO 20022 Migrationen in diversen Währungen können natürlich Konverter-Lösungen eine Rolle spielen. Einmal abgesehen von Lizenz- und Betriebskosten dieser Lösungen, müssen auch Aspekte eines möglichen Datenverlustes berücksichtigt werden. Dies kommt beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Feldlängen in der "alten Welt" zu Stande. So wird bei Embargoprüfungen das Screening eines reduzierten Datenumfanges nach Konvertierung nicht akzeptabel sein. Dies ist nur eines von vielen Themen das bei einer Impact Analyse ebenfalls behandelt werden muss.

Die von EBA CLEARING für deren Zahlungsverkehrsprodukte EURO1 und STEP1 parallel zum Umbau von TARGET vorgenommene Migration auf ISO 20022 – für die die Detailspezifikationen leider noch nicht vorliegen – wird die Projekte in den Banken zusätzlich belasten.

Fassen wir kurz zusammen:

  • Die Komplettierung der Instituts-internen Anpassungsanalyse ist im September an die nationalen Notenbanken zu melden (neben anderen Meilensteinen):
  • Die Netzwerkservicedienstleister, die die EZB zulässt, sind zwischenzeitlich nominiert (SIA-COLT und SWIFT) und die Häuser müssen sich für einen dieser Dienstleister entscheiden.
  • Die Version 2.0 der User Detailed Functional Specifications (UDFS) des neuen TARGET Dienstes ist veröffentlicht.
  • Eine Spezifizierung der EBA CLEARING für die Dienste EURO1 und STEP1 steht noch aus. Die sich daraus ergebende interne Arbeitsbelastung wird ebenfalls groß sein.
  • Das Progress Reporting ist ein zusätzlicher kritischer Punkt, der von den Projekten erfüllt werden muss. Nächste Termin hierfür: September 2020

Die Institute sind dringend dazu angehalten, der vorgegebenen Meilensteinplanung zu folgen. Ein entspanntes "Zurücklehnen, um das Thema auf sich zukommen zu lassen", hätte fatale Folgen. Schließlich reden wir hier nicht von einem zusätzlichen Service, der genutzt werden KANN, sondern für die betroffenen Häuser um den zwingenden Umbau eines bestehenden Kundenservices.

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Tags #TIPS #Instant Payment #EBA #EZB #Zahlungsverkehr #RT1

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