23.01.2014 SEPA: Weichenstellungen für verlängerte Übergangsfrist

Zahlungsverkehr, Finanzdienstleistung

Am 22.1.2014 hat der Deutsche SEPA-Rat die Weichen für die nationale Umsetzung des Vorschlages der EU Kommission für die verlängerte Übergangsfrist zur Einführung der SEPA vorgenommen.

Im Deutschen SEPA-Rat arbeiten die wichtigsten Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer zusammen, um eine nutzerfreundliche SEPA-Umstellung in Deutschland zu gewährleisten. Den Vorsitz haben die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen.

Danach wird die Deutsche Kreditwirtschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Banken und Sparkassen notfalls noch Zahlungen abwickeln können, die von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen nach dem 1. Februar 2014 im Altformat eingereicht werden. In diesen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung auf Grundlage aller bis zum 31. Januar 2014 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin wirksam.

Ob Kundeneinreichungen im Altverfahren angenommen werden, liegt in der Entscheidung der Bank des Einreichers. Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag wird definitiv zum 1. Februar 2014 eingestellt. Den vollen Wortlaut der Veröffentlichung des SEPA Rates finden Sie hier.

Die formelle Entscheidung auf EU-Ebene wird voraussichtlich am 4. Februar durch das EU-Parlament getroffen. Ungeachtet dessen sollten die Anstrengungen für eine erfolgreiche Umstellung unvermindert intensiv vorangetrieben werden.

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf Maßnahmen für einen erfolgreichen Start in die SEPA.

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