13.01.2014 SEPA Übergangsfrist (6 Monate) vorgeschlagen

Finanzdienstleistung

Überraschenderweise hat die EU-Kommission am 9. Januar 2014 die Einführung einer erweiterten sechsmonatigen Übergangsfrist zur  Einführung der SEPA vorgeschlagen.

Das bislang publizierte Datum, der  1. Februar 2014, bleibt zwar bestehen,  dennoch haben Firmenkunden die Möglichkeit die SEPA Maßnahmen noch bis zum Sommer fertigzustellen.

 

Das Eurosystem hat diesen Ansatz aufgegriffen (Vgl. Pressenotiz im Anhang);  für die Banken bedeutet dies, eine Verpflichtung von Firmenkunden sowohl SEPA-Aufträge als auch DTA-formatierte Zahlungsinstruktionen entgegenzunehmen und auszuführen für den Zeitraum vom 1. Februar 2014 bis zum 31. Juli 2014. Damit wird Firmenkunden, die nicht mit der Umstellung bis zum

1. Februar 2014 fertig geworden wären, eine weitere Pufferzeit von einen halben Jahr eingeräumt.

 

Der Ansatz der EU-Kommission trifft im Inland auf geteilte Meinung. Sowohl bei Bankenverbänden

(s. Pressenotiz der DK im Anhang) also auch in der Politik wird die Maßnahme für nicht erforderlich gehalten. Andere Institutionen wie  z.B. Caritative Verbände hingegen, befürworten diesen Ansatz.

 

Aus unserer Sicht sollten die Anstrengungen für eine erfolgreiche Umstellung unvermindert intensiv vorangetrieben werden.

 

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf Maßnahmen für einen erfolgreichen Start in die SEPA. Sofern Sie Fragen haben, oder unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten, klicken Sie bitte hier und sprechen uns direkt an.

 

Harald Keller

 

syracom AG

Leading Consultant

 

 

Verlautbarung EU-Kommission

Pressemitteilung Eurosystem SEPA Migration

Pressemitteilung Deutsche Kreditwirtschaft

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